Vertragsrecht und −gestaltung

Das Vertragsrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) festgeschrieben. Mit einem Vertrag werden Regeln und Pflichten zusammengefasst, die zwischen zwei Vertragsparteien entstehen. Ebenso sind Rücktritt und Ausstieg aus Verträgen oder die Gewährleistungg und der Schadenersatz eindeutig geregelt.

Verträge schließen wir tagtäglich, wenn auch nicht immer bewusst als Schriftstück, das beiderseits unterschrieben wurde oder aber bspw.

bei jedem Kauf, Tausch oder Verleih
bei jeder Flug- oder Urlaubsbuchung
beim Abschluss eines Leasings
unter Geschäftspartner und Kunden
in Partnerschaften und Beziehungen
wenn es um gemeinsame Kinder geht
bei Versicherungen und Banken
beim Hausbau oder dem Erwerb von Immobilien
zur Miete einer Wohnung
bei der Pacht eines Grundstückes
bei Erbschaften und Schenkungen

Verträge können somit persönliche Eigenschaften und Verhältnisse nach dem Personen- und Familienrecht beinhalten oder aber Besitz und Eigentum von Sachen, das Pfandrecht oder Dienstbarkeiten (Servituten) regeln.

Wir unterstützen Sie dabei gerne bei der Erstellung, Prüfung und Abwicklung von Vertragsangelegenheiten, um Komplikationen im Nachhinein zu verhindern.

Miet- und Pachtvertrag
Kaufvertrag
Schenkungsvertrag
Übergabeverträge
Testament
Betriebsvereinbarungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienst- und Werkverträge
Lizenz-, Software- und Wartungsverträge
Franchiseverträge

Wir beantworten Ihre Fragen in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten Sie in Ihren Anliegen rund um die Gestaltung von Verträgen.
Wir arbeiten gemeinsam auf die für Sie beste Lösung hin.


EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich