Das Vertragsrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) festgeschrieben. Mit einem Vertrag werden Regeln und Pflichten zusammengefasst, die zwischen zwei Vertragsparteien entstehen. Ebenso sind Rücktritt und Ausstieg aus Verträgen oder die Gewährleistungg und der Schadenersatz eindeutig geregelt. 
               
               Verträge schließen wir tagtäglich, wenn auch nicht immer bewusst als Schriftstück, das beiderseits unterschrieben wurde oder aber bspw.
               
               
				
 bei jedem Kauf, Tausch oder Verleih
 bei jeder Flug- oder Urlaubsbuchung
 beim Abschluss eines Leasings
 unter Geschäftspartner und Kunden
 in Partnerschaften und Beziehungen
 wenn es um gemeinsame Kinder geht
 bei Versicherungen und Banken
 beim Hausbau oder dem Erwerb von Immobilien
 zur Miete einer Wohnung
 bei der Pacht eines Grundstückes
 bei Erbschaften und Schenkungen
				
                Verträge können somit persönliche Eigenschaften und Verhältnisse nach dem Personen- und Familienrecht beinhalten oder aber Besitz und Eigentum von Sachen, das Pfandrecht oder Dienstbarkeiten (Servituten) regeln.
				
                Wir unterstützen Sie dabei gerne bei der Erstellung, Prüfung und Abwicklung von Vertragsangelegenheiten, um Komplikationen im Nachhinein zu verhindern.
                
                
                
 Miet- und Pachtvertrag
 Kaufvertrag
 Schenkungsvertrag
 Übergabeverträge
 Testament
 Betriebsvereinbarungen
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Dienst- und Werkverträge
 Lizenz-, Software- und Wartungsverträge
 Franchiseverträge
				
Wir beantworten Ihre Fragen in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten Sie in Ihren Anliegen rund um die Gestaltung von Verträgen.
Wir arbeiten gemeinsam auf die für Sie beste Lösung hin.
 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich