Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Eine Strafe oder vorbeugende Maßnahme wird verhängt, wenn eine Tat, ein Vergehen, Verbrechen, eine Übertretung oder auch Unterlassung einer Handlung vorliegt. 
               
               Im Gesetz werden Rechtsgüter wie z. B. der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, des Eigentums, der Würde und Ehre oder des Vermögens geschützt. Verstöße dahingehend werden mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.
               
				Unter strafbare Handlungen fallen u. a. folgende Tatbestände
               
 Mord und Totschlag
 Tötung auf Verlangen und Mitwirken am Selbstmord
 Tötung eines Kindes bei der Geburt
 Aussetzen von Hilfeleistungen
 Körperverletzungen. Raufhandel und Schlägerei
 Angriffe auf Menschen in Polizei, Feuerwehr und Rettung
 Quälen und Vernachlässigen von unmündigen, jüngeren, wehrlosen Personen
 Überanstrengung von unmündigen, jüngeren und schonungsbedürftigen Personen
 Imstichlassen von Verletzten und Unterlassung von Hilfeleistungen
 Schwangerschaftsabbruch
 Freiheitsentziehung. Entführung und Erpressung
 Sklaverei und Menschenhandel
 Nötigung und Drohung
 Zwangsheirat
 Belästigung und Verfolgung
 Gewaltausübung
 Täuschung
 Hausfriedensbruch
 eigenmächtige Heilbehandlungen anderer
 Üble Nachrede, Beleidigung
 Verletzung des Brief-, Berufs-, Geschäfts- oder Telekommunikationsgeheimnisses
 Unbefugte Bildaufnahmen und Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten
 Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten
 Sachbeschädigungen und Diebstahl
 Und: Diese Liste könnte noch um ein Vielfaches fortgesetzt werden.
				
                Bei einem Strafverfahren empfiehlt es sich bereits zum ehestmöglichen Zeitpunkt professionelle Unterstützung – Ihren Rechtsanwalt – hinzu zu ziehen und sich kompetent begleiten zu lassen.
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 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich