Das Finanzstrafrecht und Finanzstrafverfahrensrecht sind im Finanzstrafgesetz (FinStrG.) geregelt. Finanzvergehen oder Finanzordnungswidrigkeiten sind im Bundesgesetz niedergeschriebene und mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Handlungen oder Unterlassungen von Personen.
Es geht dabei u. a. um
Öffentliche Abgaben
Grundsteuer und Lohnsummensteuer
Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchssteuer
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Warenverkehr
Wir unterstützen Sie kompetent als Verdächtiger, Beschuldigter, Zeuge oder Auskunftsperson in einem Finanzstrafrechtsverfahren oder einer Selbstanzeige, bspw. in folgenden Sachverhalten
Abgabenhinterziehung oder -betrug
Zolldelikte wie z. B. Schmuggel
Hinterziehung von Eingangsabgaben beim Zoll
Abgabenhehlerei, z. B. durch den Handel von geschmuggelter Ware
illegale Herstellung von Zigaretten als Verstoß gegen das Tabakmonopol
nicht angemeldetem Bargeldverkehr von über 10.000,00 Euro
grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
Bei einem Ermittlungsverfahren empfiehlt es sich bereits zum ehestmöglichen Zeitpunkt professionelle Unterstützung – Ihren Rechtsanwalt – hinzu zu ziehen.
Wir beantworten Ihre finanzstrafrechtlichen Fragen.
Wir beraten Sie in finanzstrafrechtlichen Anliegen.
Wir arbeiten gemeinsam auf die für Sie beste Lösung hin.
Wir vertreten Sie vollumfänglich in gerichtlichen Verfahren.
EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich