Das Finanzstrafrecht und Finanzstrafverfahrensrecht sind im Finanzstrafgesetz (FinStrG.) geregelt. Finanzvergehen oder Finanzordnungswidrigkeiten sind im Bundesgesetz niedergeschriebene und mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Handlungen oder Unterlassungen von Personen.
               
               Es geht dabei u. a. um 
 Öffentliche Abgaben
 Grundsteuer und Lohnsummensteuer
 Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchssteuer
 Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Warenverkehr
				
               Wir unterstützen Sie kompetent als Verdächtiger, Beschuldigter, Zeuge oder Auskunftsperson in einem Finanzstrafrechtsverfahren oder einer Selbstanzeige, bspw. in folgenden Sachverhalten
               
 Abgabenhinterziehung oder -betrug
 Zolldelikte wie z. B. Schmuggel
 Hinterziehung von Eingangsabgaben beim Zoll
 Abgabenhehlerei, z. B. durch den Handel von geschmuggelter Ware
 illegale Herstellung von Zigaretten als Verstoß gegen das Tabakmonopol
 nicht angemeldetem Bargeldverkehr von über 10.000,00 Euro
 grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
				
                Bei einem Ermittlungsverfahren empfiehlt es sich bereits zum ehestmöglichen Zeitpunkt professionelle Unterstützung – Ihren Rechtsanwalt – hinzu zu ziehen.
Wir beantworten Ihre finanzstrafrechtlichen Fragen.
Wir beraten Sie in finanzstrafrechtlichen Anliegen.
Wir arbeiten gemeinsam auf die für Sie beste Lösung hin.
Wir vertreten Sie vollumfänglich in gerichtlichen Verfahren.
 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich