Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) regelt Arbeits- und Sozialrechtssachen. Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Regelungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen
Arbeitnehmern untereinander
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
juristischen Personen und Leistungsempfängern
Arbeitnehmern und Mitarbeitervorsorgekasse
Arbeitsnehmern und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Ebenso wie wenn es um Ansprüche nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz oder Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz und der Gehaltskasse geht.
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kommt bei Arbeitsverhältnissen nach dem Landarbeitergesetz, dem Heimarbeitsgesetz oder bei Bund, Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden sowie von diesen Körperschaften öffentlichen Rechtes verwalteten Betrieben, Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und Fonds zum Tragen.
Ihre Anliegen können sich dabei um folgende Themen drehen
Stellenausschreibung und Bewerbungsprozess
Dienstverträge und Kollektivverträge
Abschluss von vertraglichen Regelungen
Lehrlingseinkommen, Lohn und Gehalt
Urlaub und Krankenstand
Auflösung des Dienstverhältnisses und Kündigung
Abfertigung und sonstige Ansprüche
Invaliditätspensionen
Ausgleichszulagen
Pflegegeld
Sie haben ein Anliegen in einem dieser oder ähnlichen Bereichen?
Kontaktieren Sie gerne Ihren Rechtsanwalt.
Wir beraten ganzheitlich in diesen Themenbereichen.
Wir schaffen Vertrauen, stärken Beziehungen und handeln erfolgreich.
Wir beantworten Ihre Fragen aus dem Arbeits-, Sozial- und Arbeitsverfassungsgesetz.
EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich