Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) regelt Arbeits- und Sozialrechtssachen. Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Regelungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen 
               
               
				
 Arbeitnehmern untereinander
 Arbeitnehmer und Arbeitgeber
 juristischen Personen und Leistungsempfängern
 Arbeitnehmern und Mitarbeitervorsorgekasse
 Arbeitsnehmern und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
				
                Ebenso wie wenn es um Ansprüche nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz oder Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz und der Gehaltskasse geht.
				
                Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kommt bei Arbeitsverhältnissen nach dem Landarbeitergesetz, dem Heimarbeitsgesetz oder bei Bund, Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden sowie von diesen Körperschaften öffentlichen Rechtes verwalteten Betrieben, Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und Fonds zum Tragen.
                
                Ihre Anliegen können sich dabei um folgende Themen drehen
                
                
 Stellenausschreibung und Bewerbungsprozess
 Dienstverträge und Kollektivverträge
 Abschluss von vertraglichen Regelungen
 Lehrlingseinkommen, Lohn und Gehalt
 Urlaub und Krankenstand
 Auflösung des Dienstverhältnisses und Kündigung
 Abfertigung und sonstige Ansprüche
 Invaliditätspensionen
 Ausgleichszulagen
 Pflegegeld
				
                Sie haben ein Anliegen in einem dieser oder ähnlichen Bereichen?
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Wir beantworten Ihre Fragen aus dem Arbeits-, Sozial- und Arbeitsverfassungsgesetz.
 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich