Die Bestimmungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten sind hauptsächlich im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) sowie im Ehegesetz (EheG) festgeschrieben. 
               
               Es regelt u. a. die Rechte
               
				
 bei einer Eheschließung
 in der Ehe und bei Scheidungen
 von eingetragenen Partnerschaften
 zwischen Eltern und Kindern
 der Vaterschaft
 der Namensgebung
 der Obsorge
 des Kindesunterhaltes
 Pflegeelternschaft und Adoption
 von Vorsorgevollmachten
 von Erwachsenenvertretung
 Sachen- und Eigentumsrechte
 Gütertrennung
 Dienstbarkeiten, Erbrecht
 Schenkungen und Testamenten
 Güterrechtsregelungen
 und weitere
				
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 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich