Familien− und Eherecht

Die Bestimmungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten sind hauptsächlich im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) sowie im Ehegesetz (EheG) festgeschrieben.

Es regelt u. a. die Rechte

bei einer Eheschließung
in der Ehe und bei Scheidungen
von eingetragenen Partnerschaften
zwischen Eltern und Kindern
der Vaterschaft
der Namensgebung
der Obsorge
des Kindesunterhaltes
Pflegeelternschaft und Adoption
von Vorsorgevollmachten
von Erwachsenenvertretung
Sachen- und Eigentumsrechte
Gütertrennung
Dienstbarkeiten, Erbrecht
Schenkungen und Testamenten
Güterrechtsregelungen
und weitere

Ziehen Sie gerne Ihren Rechtsanwalt zur Beratung, Begleitung und Vertretung frühzeitig hinzu.

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EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich