Das Verfassungsrecht ist im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgeschrieben. Mit diesem Gesetz wird das Recht des Volkes / die Demokratie der Republik Österreich mit ihren selbstständigen, neun Bundesländern und den selbstverwalteten Gemeinden geregelt. Die Organe des Staates und die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union sind ebenso wie die Gesetzgebung und der Vollzug darin beschrieben.
Die Gesetzmäßigkeiten werden im Nationalrat und Bundesrat oder gemeinsam in der Bundesversammlung verhandelt, resp. ausgeübt. Die Vollziehung erfolgt über den Bundespräsidenten und die Bundesregierung. Dem Verfassungsrecht unterliegen ebenso Sicherheitsbehörden (Polizei), Bundesheer, Universitäten oder das Schul- und Erziehungswesen. Zur Überprüfung der Gebarung ist der Rechnungshof zuständig.
Das Verwaltungsrecht ist im Allgemeinen Verwaltungsgesetz (VG) festgeschrieben. Es regelt die sachlichen Zuständigkeiten von Bundesangelegenheiten in den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften). Dabei können Bürger*innen Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, Berufungen und sonstige Mitteilungen einbringen, wofür die Verwaltungsorgane für Beweisaufnahme, Augenschein, Vernehmungen, Verhandlungen, Ermittlungen und Bescheide sorgen.
Das Verwaltungsgerichte- und Verfassungsgerichtshof nehmen Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden entgegen. An den Volksanwalt kann sich jede*r Bürger*in mit Missständen gegenüber Bund, Land und Gemeinden und zugehörigen Körperschaften wenden.
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Wir unterstützen Sie dabei, wenn es sich zum Beispiel um Bescheide und Berufungen in
baurechtlichen,
forstrechtlichen,
straßenrechtlichen,
gewerberechtlichen Angelegenheiten oder
Betriebsanlagengenehmigungen handelt.
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EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich