Das Recht über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden ist im Fremdengesetz (FrG) festgeschrieben. Als Fremde werden in Österreich dabei Personen bezeichnet, die nicht im Besitz einer österreichischen Staatsbürgerschaft sind. Dabei geht´s gleichermaßen, um 
               
                           
				
 Pendler*innen, die tagtäglich nach Österreich reisen, um einer Arbeit nachzugehen
 Grenzgänger*innen, die tagtäglich ins Ausland fahren, um einer Arbeit nachzugehen
 Urlauber*innen, die sich eine Zeit lang in Österreich aufhalten
 Durchreisende, die das Land passieren
 Menschen, die sich längerfristig in Österreich niederlassen wollen
 Asylwerber*innen, die um Schutz ansuchen
				
                Wir begleiten diese Menschen dabei ihren Aufenthalt in Österreich so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Mittels
				
                
 Visumantrag
 Asylantrag
 Beschäftigungsbewilligungen
 Erlangung eines Aufenthaltstitels
 Niederlassungsfreiheiten
				
                
                Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt unterstützen.
                
Wir beantworten Ihre Fragen zu ihrem Aufenthalt in Österreich.
Wir beraten Sie in Ihren Anliegen rund um das Fremdenrecht.
Wir schaffen Vertrauen, stärken Beziehungen und handeln erfolgreich.
 EHRLICH — FAIR — KOMPETENT
Ihr RA Mag. Manuel Dietrich